Holistic Branding – «Schütze Deine Marke und bau das Firmenkapital solide auf!» Brand-Asset – Markeneintragung und -schutz

 

Im Privaten wie Geschäft gilt es einen soliden Aufbau der Finanzen wie des Brand Assets zu schaffen. Auch dazu benötigen wir die korrekten Parameter und den geeigneten Schutz, denn sonst bedienen sich anderweitig Mitbestreiter daran und nutzen die Gunst der Unachtsamkeit.

Eine Marke die Produkte oder auch Dienstleistungen vorweist, muss geschützt werden, denn nur diese Art der Verwendung zeigt, wem allein die Rechte der Vermarktung gehören. Zusätzlich wird Brand Asset auch für die Firmenbewertung immer wichtiger und ist nicht mehr auszuschliessen. Daher gilt es ein klares Fundament zu schaffen, die Markeneintragung vorzunehmen und damit auch die Sicherheit für zukünftige Wertsteigerung zu bilden.

 

Nur wer den formellen wie materiellen Anforderungen einer Marke gerecht wird, kann die Eintragung auch vollziehen. Ist diese im Einsatz und Gebrauch, dann schützt es gegenüber Dritten und solchen, die versuchen, Plagiate zu bringen. Nach einer Schonfrist muss aber deren Nutzung und Vermarktung auch faktisch erwiesen sein. Die Sicherstellung durch Marktbeobachtung für Markeneintragungen ist daher elementar und wichtig, dass auch Ähnlichkeiten ausgeschlossen werden können – sei es in gleichen oder anderweitigen Warenklassen.

 

In der Gesetzgebung sind vielschichtige Grundlagen für den Schutz von Kennzeichnungen gegeben, denn Sonderbestimmungen gilt es hier gegeneinander abzuwägen. Der Markenname gilt grundsätzlich als Kennzeichnung und Begriff für ein Produkt, die Dienstleistung oder Waren global. Dazu kommen die Herkunftsangabe und der Schutz über das eigene Land hinaus bis hin zu Domain-Namen.

 

Zugrunde legen sollte man anfangs klar eine Markenrecherche, welche aufzeigt, ob bereits anderweitig eine Eintragung Gültigkeit erlangt hat oder ähnliche Marken geschützt sind. In welchen Warenklassen und Ländern sollen diese geschützt respektive von Wettbewerbern und Plagiatjägern ausgeschlossen werden können. Erst nach einer gründlichen Analyse macht es auch Sinn, die Eintragung vorzunehmen, denn es gilt auch abzuwägen, ob die Kosten im Verhältnis stehen, man sich vom Wettbewerb dadurch klar abgrenzen kann und Angriffe wie Kollisionsgefahren ausgeschlossen und abgewehrt werden können.

 

Das Eintragungsverfahren kann im Wesentlichen auf 5 Schritte gesehen werden:

 

  • Hinterlegung – hier ist es erforderlich, dass sowohl das Logo, die Marke (Namen) oder Kennzeichnung jeweils korrekt aufbereitet wird, in den notwendigen Dateiformen hinterlegt und angemeldet wird.
  • Prüfung – sobald die Einreichung erfolgte, wird eine Eingangsprüfung unternommen und parallel eine Hinterlegungsbescheinigung erstellt – natürlich mit Rechnungsstellung – die es gilt einzubezahlen (Hinterlegungsgebühr), durch den Markeninhaber.
  • Mängel – sollten Mängel bestehen, gilt es diese durch Stellungsnahmen im Schriftwechsel auszumerzen. Beschwerden hierzu können auch weitergezogen werden und laufen normalerweise über das Bundesverwaltungsgericht sowie Bundesgericht bei einem Weiterzug.
  • Eintragung & Publikation – wenn dem stattgegeben wird, ist die nationale Eintragung gewiss und verbunden damit, die Publikation im Handelsregisterblatt.
  • Widerspruchsverfahren – Mitbewerber oder Dritte können von der Publikation an einen Widerspruchsrecht geltend machen, was für 3 Monate gilt. Wird dies nicht genutzt, ist die Marke final eingetragen und geschützt.

 

Normalerweise hat eine Eintragung im Markenregister eine Gültigkeit von zehn Jahren und kann anschliessend um weitere 10 Jahre verlängert werden. Hier gilt es darauf zu achten, dass es nicht nach Ablauf der ersten Frist erfolgt, sondern noch vor Ablauf der Schutzfrist. Ist man einige Monate bereits drüber, kann durch eine zusätzliche Gebühr noch innerhalb der ersten 6 Monate eine Verlängerung beantragt werden.

Von Amtes wegen wird eine Marke nach 10 Jahren automatisch gelöscht, wird von der Verlängerung kein Gebrauch gemacht. Danach müsste man eine Neuanmeldung veranlassen, falls die Marke erneut vermarktet und zum Tragen kommt.

Die internationale Registrierung der Marke kann sowohl direkt erfolgen oder nach Bestätigung der Markenrechte im eigenen Land. Hierzu gibt es Verfahrensmöglichkeiten im Zusammenschluss der Mitgliedsstaaten der EU, was einfacher zu handhaben ist als die einzelnen Landeseintragungen. Die Ausdehnung der Marke(n) ist auf alle Fälle mit Kosten verbunden, je nach Ländervorgehen und Warenklassenbreite.

 

Wichtigkeit des Markenschutzes!

Die Marke wird eingesetzt, um dem Produkt oder einer Dienstleistung das gewisse Besondere zu verleihen und steht somit als Sinnbild für Werte, Erfahrung und Qualität. Es sind entscheidende Erfolgsfaktoren, welche die Einzigartigkeit und damit auch sie / ihr Unternehmen auszeichnen. Die Wiedererkennung bedeutet eine augenblickliche Zuweisung und Wahrnehmung. Daher ist Markenschutz als Aufbau in ein zentral langfristig und erfolgsorientiertes Ziel für sie / ihr Unternehmen zu betrachten – eben Brand Asset und somit eine klare Wertvermehrung. Mittel- bis langfristig wächst die Markenbekanntheit, investiert man in den Aufbau und möchte diese Investitionen auch sicherstellen.

Der Geschäftserfolg hängt von der Marke ab und ist damit ein entscheidender Faktor – also gehört Markenschutz zur absoluten Priorität!